Erwägungsgrund 21 32019L0884
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates gehört und hat am 13. April 2016 eine Stellungnahme abgegeben.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates gehört und hat am 13. April 2016 eine Stellungnahme abgegeben.