Erwägungsgrund 5 32019L0884
Innerhalb der Union werden Informationen zu Drittstaatsangehörigen nicht — wie bei Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten im jeweiligen Herkunftsmitgliedstaat — erhoben, sondern nur in den Mitgliedstaaten gespeichert, in denen die Verurteilungen erfolgt sind. Ein vollständiger Überblick über die Vorstrafen eines Drittstaatsangehörigen lässt sich daher nur gewinnen, wenn solche Informationen aus allen Mitgliedstaaten angefordert werden.