Erwägungsgrund 8 32019L0884
Mit dem ECRIS-TCN kann die Zentralbehörde eines Mitgliedstaats rasch und effizient feststellen, in welchen anderen Mitgliedstaaten Strafregisterinformationen zu einem Drittstaatsangehörigen gespeichert sind, sodass auf den bestehenden ECRIS-Rahmen zurückgegriffen werden kann, um die betreffenden Mitgliedstaaten gemäß dem Rahmenbeschluss 2009/315/JI um diese Strafregisterinformationen zu ersuchen.