Erwägungsgrund 6 32021L0338
Aktuell müssen Wertpapierfirmen eine Kosten-Nutzen-Analyse bestimmter Portfolioaktivitäten durchführen, wenn sie im Rahmen einer dauerhaften Geschäftsbeziehung mit ihren Kunden die eingesetzten Finanzinstrumente umschichten. Wertpapierfirmen müssen daher die erforderlichen Informationen von ihren Kunden einholen und nachweisen können, dass die Vorteile einer derartigen Umschichtung die Kosten überwiegen. Da dieses Verfahren eine übermäßige Belastung für professionelle Kunden ist, die Instrumente umschichten, sollten die für sie erbrachten Dienstleistungen von dieser Regelung ausgenommen werden. Professionelle Kunden könnten sich dann aber für die Inanspruchnahme der Regelung entscheiden. Da Kleinanleger ein hohes Maß an Schutz benötigen, sollte diese Ausnahme auf professionellen Kunden erbrachte Dienstleistungen beschränkt sein.