Erwägungsgrund 10 32022L2464
Der Markt für Nachhaltigkeitsinformationen wächst schnell, und angesichts neuer Verpflichtungen, die Anleger und Vermögensverwalter erfüllen müssen, gewinnt die Rolle der Drittanbieter von Daten an Bedeutung. Da zunehmend aufgeschlüsselte Daten zur Verfügung stehen, dürften Nachhaltigkeitsinformationen kostengünstiger werden. Mit den in dieser Änderungsrichtlinie vorgesehenen Änderungen der Richtlinie 2013/34/EU wird darauf abgezielt, die Vergleichbarkeit von Daten zu erhöhen und Standards anzugleichen. Es wird erwartet, dass sich die Verfahren der Drittanbieter von Daten verbessern werden und die Sachkenntnis in diesem Bereich zunehmen wird, was Potenzial für die Schaffung neuer Arbeitsplätze birgt.