Erwägungsgrund 56 32022L2464
Um die Einbeziehung der Nachhaltigkeitsinformationen, über die Bericht erstattet wurde, in den ESAP zu ermöglichen, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Unternehmen, deren Wertpapiere nicht zum Handel auf einem geregelten Markt in der Union zugelassen sind, ihren Lagebericht, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, in dem in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 vorgeschriebenen elektronischen Berichtsformat veröffentlichen.