Erwägungsgrund 16 32022L2464
Die bestehende Informationslücke erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass einzelne Mitgliedstaaten zunehmend voneinander abweichende nationale Vorschriften oder Standards einführen werden. Unterschiedliche Berichterstattungsanforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten könnten zu zusätzlichen Kosten und mehr Komplexität für grenzüberschreitend tätige Unternehmen führen und somit den Binnenmarkt sowie das Niederlassungsrecht und den freien Kapitalverkehr in der gesamten Union untergraben. Diese unterschiedlichen Berichterstattungsanforderungen könnten auch dazu führen, dass Informationen, über die Bericht erstattet wurde, grenzübergreifend weniger gut vergleichbar sind, was eine Beeinträchtigung der Kapitalmarktunion zur Folge hat.