Erwägungsgrund 1 32023L2843
In ihrer Mitteilung vom 2. Dezember 2020 mit dem Titel „Digitalisierung der Justiz in der Europäischen Union — Ein Instrumentarium für Gelegenheiten“ hat die Kommission die Notwendigkeit erkannt, den Rechtsrahmen für das Unionsrecht zu grenzüberschreitenden Verfahren in Zivil-, Handels- und Strafsachen im Einklang mit dem Grundsatz „standardmäßig digital“ zu modernisieren und dabei zu gewährleisten, dass alle notwendigen Garantien zur Vermeidung sozialer Ausgrenzung bestehen.