Erwägungsgrund 5 32023L2843
Um zu gewährleisten, dass die Ziele der Verordnung (EU) 2023/2844 vollständig verwirklicht werden und um die bestehenden Rechtsakte der Union in Zivil-, Handels- und Strafsachen an jene Verordnung anzugleichen, ist es erforderlich, die Richtlinien 2011/99/EU und 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, die Richtlinie 2003/8/EG des Rates und die Rahmenbeschlüsse 2002/584/JI, 2003/577/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI, 2008/947/JI, 2009/829/JI und 2009/948/JI des Rates zu ändern.