Richtlinie (EU) 2023/2843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 zur Änderung der Richtlinien 2011/99/EU und 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2003/8/EG des Rates und der Rahmenbeschlüsse 2002/584/JI, 2003/577/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI, 2008/947/JI, 2009/829/JI und 2009/948/JI des Rates im Hinblick auf die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit
Die Erleichterung der justiziellen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten gehört zu den Hauptzielen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Union, der in Titel V des Dritten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert ist.
Erwägungsgrund 2 32023L2843Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen