Erwägungsgrund 18 32024L1265
Instrumente zur umweltgerechten Haushaltsplanung können dazu beitragen, die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben auf grüne Prioritäten auszurichten. In dieser Hinsicht werden die Haushaltsentscheidungen durch die regelmäßige Berichterstattung über einschlägige Informationen verbessert. Die Mitgliedstaaten könnten Informationen darüber veröffentlichen, wie die einschlägigen Elemente ihrer Haushalte zur Verwirklichung der auf nationaler und internationaler Ebene eingegangenen Klima- und Umweltverpflichtungen beitragen, sowie die verwendete Methodik. Die Mitgliedstaaten sollten die Angaben und beschreibenden Informationen getrennt für Ausgaben, Steuerausgaben- und -einnahmenposten veröffentlichen. Die Mitgliedstaaten könnten Informationen zur Verteilungswirkung haushaltspolitischer Maßnahmen veröffentlichen und Beschäftigungs-, Sozial- und Verteilungsaspekten bei der Entwicklung der in der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 und der Mitteilung der Kommission vom 28. September 2022 mit dem Titel „Bessere Abschätzung der Verteilungsfolgen von Maßnahmen der Mitgliedstaaten“ genannten umweltgerechten Haushaltsplanung Rechnung tragen.