Erwägungsgrund 7 32024L1265
Um die Einhaltung der Bestimmungen des AEUV zu verbessern und insbesondere übermäßigen öffentlichen Defiziten im Sinne von Artikel 126 AEUV vorzubeugen, sollten die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 9. November 2022 über Leitlinien für eine Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU, die über die derzeit in der Richtlinie 2011/85/EU vorgeschriebenen hinausgehen, spezifische Bestimmungen zur Stärkung der nationalen Eigenverantwortung enthalten. Aufbauend auf den bei der Umsetzung dieser Richtlinie gesammelten Informationen sollten die Änderungen die Transparenz und Statistiken, Prognosen und mittelfristige Haushaltsplanung betreffen, um die bei der vorherigen Umsetzung festgestellten Mängel zu beheben.