Erwägungsgrund 5 32024L1265
In ihrer Mitteilung vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“, forderte die Kommission einen verstärkten Einsatz von Instrumenten für die umweltgerechte Haushaltsplanung, um öffentliche Investitionen, Verbrauch und Besteuerung auf grüne Prioritäten umzulenken und schädliche Subventionen abzuschaffen. In der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates ist das unionsweite Ziel der Klimaneutralität bis 2050 festgelegt und die Organe der Union und die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, für Fortschritte bei der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit zu sorgen. Die Kommission hat zugesagt, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Verfahren der umweltgerechten Haushaltsplanung zu überprüfen und zu bewerten. In ihrer Mitteilung vom 24. Februar 2021 mit dem Titel „Ein klimaresilientes Europa aufbauen — die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“, wies die Kommission auf die makrofiskalische Relevanz des Klimawandels hin und hob hervor, dass die Resilienz der Union gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels erhöht werden muss. Das Europäische Semester bietet einen zusätzlichen Rahmen zur Unterstützung dieser Bemühungen, und das mit der Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Instrument für technische Unterstützung stellt praktische Unterstützung für die Umsetzung bereit.