Erwägungsgrund 24 32024L1265
Im Hinblick auf die bestehende Frist nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sollte diese Verordnung aus Gründen der Dringlichkeit am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Im Hinblick auf die bestehende Frist nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sollte diese Verordnung aus Gründen der Dringlichkeit am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —