Erwägungsgrund 17 32024L1711
Die Verbraucher sollten Zugang zu einer breiten Palette von Angeboten haben, damit sie einen Vertrag wählen können, der ihren Bedürfnissen entspricht. Die Versorger haben jedoch ihre Angebote reduziert, Elektrizitätsversorgungsverträge mit fester Laufzeit und Festpreissind seltener geworden und die Auswahl der Angebote ist begrenzt. Die Verbraucher sollten sich jederzeit für einen erschwinglichen Elektrizitätsversorgungsvertrag mit fester Laufzeit und Festpreis entscheiden können, und die Versorger sollten die Vertragsbedingungen vor dessen Ablauf nicht einseitig ändern oder den Vertrag kündigen können. Verträge mit dynamischen Preisen sind jedoch nach wie vor unerlässlich, und eine zunehmende Verbreitung erneuerbarer Energien kann Verbrauchern helfen, ihre Energiekosten zu verringern. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, Versorger, die mehr als 200000 Endkunden haben und nur Verträge mit dynamischen Preisen anbieten, von der Verpflichtung auszunehmen, Elektrizitätsversorgungsverträge mit fester Laufzeit und Festpreis anzubieten, sofern diese Ausnahme keine negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb hat und eine ausreichende Auswahl an Elektrizitätsversorgungsverträgen mit fester Laufzeit und Festpreis erhalten bleibt.