Erwägungsgrund 25 32024L1711
Steckersolargeräte könnten zusammen mit anderen Systemen und Technologien zu einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien und zu einer stärkeren Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Energiewende beitragen. Die Mitgliedstaaten sollten die Einführung solcher Systeme zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und des technischen Aufwands fördern können. Die Regulierungsbehörden sollten Netztarife für die Einspeisung von Strom aus Steckersolargeräte oder die Methode zur Berechnung dieser Tarife festlegen können. Je nach Lage in einem Mitgliedstaat könnten die Tarife sehr niedrig ausfallen oder sogar null betragen und gleichzeitig kostenorientiert, transparent und diskriminierungsfrei sein.