Erwägungsgrund 32 32024L1711
Mit der vorliegenden Richtlinie wird eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass alle in der Verordnung (EU) 2016/679 festgelegten Grundsätze und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, auch in Bezug auf die Datenminimierung, eingehalten werden. Wenn das Ziel dieser Richtlinie ohne Verarbeitung personenbezogener Daten erreicht werden kann, sollten die Verantwortlichen anonymisierte und aggregierte Daten heranziehen.