Erwägungsgrund 26 32024L1711
Schutzbedürftige Kunden und von Energiearmut betroffene Kunden sollten angemessen vor Stromsperren geschützt werden und auch nicht in eine Lage versetzt werden, in der sie zur Trennung von der Versorgung gezwungen sind. Die Mitgliedstaaten sollten daher sicherstellen, dass schutzbedürftige Kunden und von Energiearmut betroffene Kunden vollständig vor Stromsperren geschützt werden, indem sie geeignete Maßnahmen, einschließlich des Verbots von Stromsperren oder anderer gleichwertiger Maßnahmen, treffen. Den Mitgliedstaaten stehen zahlreiche Instrumente und bewährte Verfahren zur Verfügung, wozu unter anderem ganzjährige oder saisonale Stromsperrverbote, Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschuldung und nachhaltige Lösungen gehören, um Kunden in Not bei der Bezahlung ihrer Energiekosten zu unterstützen. Den Versorgern und allen zuständigen nationalen Behörden kommt bei der Ermittlung geeigneter kurz- und langfristiger Maßnahmen, die schutzbedürftigen Kunden und von Energiearmut betroffenen Kunden zur Steuerung ihres Energieverbrauchs und ihrer Energiekosten zur Verfügung gestellt werden sollten, nach wie vor eine entscheidende Rolle zu, wobei sie eng mit den Behörden im Bereich der sozialen Sicherheit zusammenarbeiten sollten.