Erwägungsgrund 16 32024L2810
Die Offenlegung präziser und umfassender Informationen über Gesellschaften bildet die Grundlage für das Anlegervertrauen und ist eine Voraussetzung für fundierte Anlageentscheidungen. Solch eine fundierte Anlageentscheidung ist sowohl für den Anlegerschutz als auch die Markteffizienz notwendig. Die Mitgliedstaaten sollten Gesellschaften, die von ihrem Recht nach dieser Richtlinie Gebrauch machen, eine Struktur mit Mehrstimmrechtsaktien einzuführen oder eine solche Struktur zu ändern, daher vorschreiben, dass sie zum Zeitpunkt der Zulassung zum Handel an einem MTF Angaben zu ihrer Aktienstruktur in einem Prospekt oder Zulassungsdokument veröffentlichen, sofern eine Gesellschaft im Einklang mit nationalem Rechte einen solchen Prospekt oder ein solches Dokument veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten sollten Gesellschaften, die von ihrem Recht nach dieser Richtlinie Gebrauch machen, für die Zwecke der Beantragung der Zulassung zum Handel an einem MTF eine Struktur mit Mehrstimmrechtsaktien einzuführen oder eine solche Struktur zu ändern, ferner vorschreiben, diese Angaben zu ihrer Aktienstruktur in einem etwaigen gesetzlich vorgeschriebenen Jahresfinanzbericht zu veröffentlichen, sobald ihre Aktien zum Handel zugelassen sind, sofern diese Angaben bisher noch nicht veröffentlicht worden sind oder sich seit der letzten Veröffentlichung geändert haben.