Erwägungsgrund 19 32024L2810
Es ist auch von Bedeutung, dass die erweiterten Stimmrechte, die mit in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallenden Mehrstimmrechtsaktien verbunden sind, nicht dazu genutzt werden, die Gesellschaften an der Einhaltung der anwendbaren Unionsvorschriften im Bereich Umwelt oder Grundrechte zu hindern.