Erwägungsgrund 12 32024L3100
Flaggenstaat-Besichtiger, Flaggenstaat-Inspektoren und sonstige an der Durchführung von Besichtigungen mitwirkende Personen sollten über die Qualifikationen verfügen, die für die Aufgaben, zu deren Durchführung sie berechtigt sind, erforderlich sind, entsprechende Schulungen erhalten und entsprechend beaufsichtigt werden. Die Kommission sollte mit Unterstützung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein freiwilliges Schulungsprogramm zur Unterstützung der Verwaltungen der Flaggenstaaten in dieser Hinsicht entwickeln und die Koordinierung und den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren erleichtern. Dieses Schulungsprogramm sollte auf dem neuesten Stand gehalten werden und neuen oder zusätzlichen Verpflichtungen Rechnung tragen, die sich aus den Instrumenten und Übereinkommen ergeben, z. B. in Bezug auf neue Technologien, soziale Fragen und andere relevante Entwicklungen.