Erwägungsgrund 19 32024L3100
Die zur Durchführung dieser Richtlinie erforderlichen Maßnahmen betreffend die Datenbank für Informationen über Schiffe sollten erlassen werden. Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Richtlinie 2009/21/EG sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.