Erwägungsgrund 6 32024L3100
Die folgenden internationalen Instrumente in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung nehmen Bezug auf die Anwendung des III-Codes: das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See von 1974, das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 in der Fassung des zugehörigen Protokolls von 1978, das Protokoll von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973, in seiner durch das zugehörige Protokoll von 1978 geänderten Fassung, das Internationale Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten von 1978, das Internationale Freibord-Übereinkommen von 1966 und das zugehörige Protokoll von 1988, das Internationale Schiffsvermessungsübereinkommen von 1969 und das Übereinkommen von 1972 über die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See.