Erwägungsgrund 16 32024L3100
Um die Leistung der Schiffe, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, weiter zu verbessern und gleiche Ausgangsbedingungen für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, ist eine Zertifizierung der Qualität der Verwaltungsverfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems gemäß ISO- oder gleichwertigen Normen erforderlich. Sie sollte für die mit Besichtigungen, Flaggenstaat-Inspektionen, Audits, Kontrollen und Zeugniserteilung befassten operativen Teile der Tätigkeiten der Verwaltung gelten, für die der Mitgliedstaat als Flaggenstaat verantwortlich ist, sowohl national (Erstregister) als auch international (Zweitregister). Darüber hinaus sollten alle einschlägigen Tätigkeiten — einschließlich der Einzelheiten der Zuständigkeiten, der Befugnisse, und der wechselseitigen Beziehungen von Personen und der Berichterstattungs- und Kommunikationsmittel — aller Personen, die für Flaggenstaaten Besichtigungen oder Inspektionen durchführen oder daran beteiligt sind, sowie aller sonstigen an der Durchführung von Inspektionen mitwirkenden Personen, die nicht ausschließlich für die zuständige Behörde des Mitgliedstaats tätig sind und die an der Durchführung von Überprüfungen, die keine vorgeschriebenen Besichtigungen oder Flaggenstaat-Inspektionen sind, mitwirken können, präzisiert werden. Mit Hilfe des Qualitätsmanagementsystems sollte sichergestellt werden, dass die Aufgaben, die anerkannten Organisationen im Rahmen der Richtlinie 2009/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates übertragen werden, im Einklang mit den Anweisungen des Flaggenstaats durchgeführt werden, und es sollte die hierzu erforderlichen Kontrollmaßnahmen einschließen. Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um Interessenkonflikte der betreffenden Personen im Zusammenhang mit den von ihnen auszuführenden Tätigkeiten zu vermeiden, damit die Unabhängigkeit dieser Personen gewährleistet ist.