Erwägungsgrund 12 32025L2482
Um einheitliche Bedingungen für die Einführung der europäischen RIS-Umgebung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Schaffung des Rahmens für die Entwicklung und Funktionsweise der europäischen RIS-Umgebung übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.