Erwägungsgrund 15 32025L2482
Die europäische RIS-Umgebung sollte den RIS-Benutzern die Möglichkeit bieten, Rückmeldungen zur Anwendung dieser Richtlinie zu geben, und sicherstellen, dass diese Rückmeldungen an den betroffenen Mitgliedstaat übermittelt werden. Die Mitgliedstaaten sollten ein einfaches und zugängliches Verfahren für die transparente und unparteiische Bearbeitung dieser Rückmeldungen einrichten. Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten bei der Bearbeitung von Rückmeldungen, die grenzüberschreitende Elemente wie unvereinbare Standards für die Meldung von Schiffsinformationen betreffen, zusammenarbeiten, da 75 % des Binnenschiffsverkehrs Auslandsfahrten umfassen. Durch die Analyse von Gegenstand und Häufigkeit der eingegangenen Rückmeldungen kann festgestellt werden, inwieweit diese Richtlinie eingehalten wird; dies stärkt zugleich die Überwachung der Umsetzung, indem auf Bereiche hingewiesen wird, in denen die Umsetzung verbessert werden kann. Daher ist es wichtig, dass diese Informationen jährlich erhoben und der Kommission bereitgestellt werden.