Erwägungsgrund 16 32025L2482
Bei der Ausarbeitung von technischen Spezifikationen sollte eine Reihe von Vorgaben -insbesondere jene in Anhang II dieser Richtlinie — berücksichtigt werden, damit die ordnungsgemäße und harmonisierte Umsetzung der Richtlinie 2005/44/EG gewährleistet ist. In diesen Vorgaben sollten die wichtigsten Elemente dargelegt werden, die die einzelnen RIS-Komponenten enthalten sollten.