Erwägungsgrund 22 32025L2482
Mit der Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Verfahren auf der Grundlage der vom CESNI entwickelten technischen Spezifikationen eingeführt. Der CESNI, der unter dem Dach der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) tätig ist und Sachverständigen aus allen Mitgliedstaaten offensteht, ist für die Ausarbeitung der technischen Standards im Bereich der Binnenschifffahrt zuständig. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der CESNI die technischen Vorschriften für Binnenschiffe methodisch und rechtzeitig ausarbeitet und aktualisiert. In Anbetracht des Fachwissens des CESNI und der Erfahrungen mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1629 sollte für die Richtlinie 2005/44/EG ein ähnlicher Ansatz verfolgt werden.