Erwägungsgrund 3 31998R2532
Verstöße gegen die Verpflichtungen, die sich aus Verordnungen und Entscheidungen der EZB ergeben, können verschiedene Zuständigkeitsbereiche der EZB betreffen.
Verstöße gegen die Verpflichtungen, die sich aus Verordnungen und Entscheidungen der EZB ergeben, können verschiedene Zuständigkeitsbereiche der EZB betreffen.