Erwägungsgrund 7 31998R2532
Eine effiziente Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung ist nur möglich, wenn die teilnehmenden Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen treffen, um zu gewährleisten, daß ihre Behörden die Befugnis haben, die EZB bei der Umsetzung der darin vorgesehenen Übertretungsverfahren in Übereinstimmung mit Artikel 5 des Vertrags umfassend zu unterstützen und eng mit ihr zusammenzuarbeiten.