Erwägungsgrund 6 31998R2532
Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und die EZB sind beauftragt worden, sich auf ein reibungsloses Funktionieren in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, nachstehend „dritte Stufe“ genannt, vorzubereiten. Eine rechtzeitige Vorbereitung ist wesentlich dafür, daß das ESZB in der dritten Stufe seine Aufgaben erfüllen kann. Einen wichtigen Teil der Vorbereitung bildet die bereits vor der dritten Stufe erfolgende Annahme der Regelung für die Verhängung von Sanktionen gegen Unternehmen, die ihren Verpflichtungen aufgrund der Verordnungen und Beschlüsse der EZB nicht nachkommen. Es ist wünschenswert, die Marktteilnehmer so früh wie möglich über die Einzelheiten der Bestimmungen zu unterrichten, deren Annahme die EZB für die Verhängung von Sanktionen als notwendig erachtet. Daher müssen der EZB ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung Regelungsbefugnisse erteilt werden.