Erwägungsgrund 5 31998R2532
Um eine effiziente Anwendung der Sanktionen zu ermöglichen, muß diese Verordnung der EZB sowohl im Hinblick auf die einschlägigen Verfahren als auch in Hinblick auf deren Umsetzung innerhalb der Grenzen und unter den Bedingungen, die in dieser Verordnung festgelegt sind, einen gewissen Ermessensspielraum einräumen.