Erwägungsgrund 8 31998R2532
Die EZB nimmt die nationalen Zentralbanken in Anspruch, um die Aufgaben des ESZB auszuführen, soweit dies möglich und sachgerecht erscheint.
Die EZB nimmt die nationalen Zentralbanken in Anspruch, um die Aufgaben des ESZB auszuführen, soweit dies möglich und sachgerecht erscheint.