Art. 25 32001R1936
(1)
Die Verordnung (EG) Nr. 1351/1999 wird aufgehoben.
(2)
Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2742/1999 wird aufgehoben.
(3)
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung (EG) Nr. 1351/1999 gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der in Anhang III aufgeführten Vergleichstabelle zu lesen.