Erwägungsgrund 1 32004R1118
Bestimmte technische Anpassungen der Angaben in den einzelnen Sprachen sind in mehreren Verordnungen betreffend den Rindfleischsektor aufgrund des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei, nachstehend „die neuen Mitgliedstaaten“ genannt, zur Europäischen Union erforderlich.