Erwägungsgrund 11 32004R1118
Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 12 Absatz 5 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 780/2003 der Kommission vom 7. Mai 2003 zur Eröffnung und Verwaltung eines Zollkontingents für gefrorenes Rindfleisch des KN-Codes 0202 und Erzeugnisse des KN-Codes 02062991 (1. Juli 2003 bis 30. Juni 2004) enthalten Angaben in allen Sprachen der Fünfzehnergemeinschaft. Diese Bestimmungen müssen nunmehr auch Angaben in allen Sprachen der neuen Mitgliedstaaten enthalten.