Erwägungsgrund 12 32004R1118
Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1146/2003 der Kommission vom 27. Juni 2003 zur Eröffnung und Verwaltung eines Einfuhrzollkontingents für zur Verarbeitung bestimmtes gefrorenes Rindfleisch im Zeitraum 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2004 enthält Angaben in allen Sprachen der Fünfzehnergemeinschaft. Diese Bestimmung muss nunmehr auch Angaben in allen Sprachen der neuen Mitgliedstaaten enthalten.