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Gesetze

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Art. 5a 32004R0866 — Behandlung von Waren, die aus den Landesteilen unter der tatsächlichen Kontrolle der Regierung der Republik Zypern verbracht und nach der Durchfuhr durch die Landesteile, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, wieder in jene Landesteile zurückverbracht werden | Junoda