Erwägungsgrund 24 32005R0027
Auf ihrer 26. Jahrestagung vom 13.. bis 17. September 2004 hat die NAFO Bewirtschaftungsmaßnahmen für mehrere bislang keiner Regelung unterliegende Bestände, namentlich Rochen in der Division 3LNO, Rotbarsch in der Division 3O und Weißen Gabeldorsch in der Division 3NO, beschlossen. Es ist deshalb notwendig, diese Maßnahmen durchzuführen und die Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten aufzuteilen.