Erwägungsgrund 4 32005R0980
Diese Verordnung ist die erste Verordnung zur Umsetzung dieser Leitlinien. Sie sollte bis zum 31. Dezember 2008 gelten.
Diese Verordnung ist die erste Verordnung zur Umsetzung dieser Leitlinien. Sie sollte bis zum 31. Dezember 2008 gelten.