Erwägungsgrund 16 32005R0980
Eine Graduierung sollte auf Kriterien beruhen, die für die Abschnitte des Gemeinsamen Zolltarifs gelten. Die Graduierung eines Abschnitts für ein begünstigtes Land sollte angewandt werden, wenn der Abschnitt die maßgeblichen Kriterien für eine Graduierung drei Jahre hintereinander erfüllt, um die Berechenbarkeit und Fairness der Graduierung dadurch zu erhöhen, dass die Wirkung großer und außergewöhnlicher Schwankungen der Einfuhrstatistiken neutralisiert wird.