Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die begünstigten Länder, für die die in Artikel 1 Absatz 2 genannten Regelungen gelten, sind in Anhang I aufgeführt.
Die Länder, die für eine der Präferenzregelungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 in Betracht kommen (im Folgenden „förderfähige Länder“), sind in den Spalten A und B…
Anhang II enthält eine Liste von APS-begünstigten Ländern, die die Kriterien des Artikels 4 erfüllen.
„APS-begünstigte Länder“ die nach der allgemeinen Regelung begünstigten Länder des Anhangs II;
Anhang I enthält eine Liste der förderfähigen Länder.
in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten Begünstigten und Ländern und Gebieten gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2021/947.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.