Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
Die Aufgaben und Befugnisse des EVTZ müssen in einer Übereinkunft geregelt werden.
Erwägungsgrund 10 32006R1082Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen