Erwägungsgrund 9 32006R1082
Der EVTZ sollte die Befugnis erhalten, für seine Mitglieder, insbesondere der ihm angehörenden regionalen und lokalen Behörden, zu handeln.
Der EVTZ sollte die Befugnis erhalten, für seine Mitglieder, insbesondere der ihm angehörenden regionalen und lokalen Behörden, zu handeln.