Erwägungsgrund 3 32006R1367
Am 25. Juni 1998 hat die Gemeinschaft das Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten („Århus-Übereinkommen“) unterzeichnet. Die Gemeinschaft hat das Århus-Übereinkommen am 17. Februar 2005 genehmigt. Die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts sollten mit den Bestimmungen des Übereinkommens vereinbar sein.