Erwägungsgrund 10 32006R1933
Die Kommission hat die jüngsten Entwicklungen in Belarus einschließlich eines Schreibens von Belarus vom 14. Oktober 2006, das die Kommission am 17. Oktober 2006 erhielt, eingehend geprüft. Anstelle einer tatsächlichen Verpflichtung oder eindeutiger Beweise für eine Verbesserung der Situation enthält dieser Brief, einmal mehr, lediglich Absichtserklärungen, aber keinen Hinweis auf eine Durchführung der Grundsätze der IAO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98. Die Verstöße gegen die oben genannten Grundsätze dauern an.