Erwägungsgrund 12 32006R1933
Diese Verordnung sollte sechs Monate nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten, es sei denn, vor diesem Zeitpunkt wird entschieden, dass die Gründe, die zu dieser Verordnung geführt haben, nicht mehr bestehen —
Diese Verordnung sollte sechs Monate nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten, es sei denn, vor diesem Zeitpunkt wird entschieden, dass die Gründe, die zu dieser Verordnung geführt haben, nicht mehr bestehen —