Erwägungsgrund 11 32006R1933
Im Lichte des Vorstehenden sollte die Präferenzregelung für Waren mit Ursprung in Belarus vorläufig zurückgenommen werden, bis beschlossen wird, dass die Gründe, die zu der Rücknahme geführt haben, nicht mehr bestehen.
Im Lichte des Vorstehenden sollte die Präferenzregelung für Waren mit Ursprung in Belarus vorläufig zurückgenommen werden, bis beschlossen wird, dass die Gründe, die zu der Rücknahme geführt haben, nicht mehr bestehen.