Erwägungsgrund 6 32006R1933
Am 17. August 2005 beschloss die Kommission die Überwachung und Beurteilung der Lage der Arbeitnehmerrechte in Belarus. Die Ankündigung des Beginns der Sechsmonatsfrist für die Überwachung und Beurteilung enthielt eine Absichtserklärung der Kommission, dem Rat einen Vorschlag über die vorläufige Rücknahme der Handelspräferenzen zu übermitteln, sofern sich Belarus vor Ablauf des Zeitraums nicht verpflichtete, die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um den zwölf Empfehlungen des IAO-Untersuchungsausschusses vom Juli 2004 Folge zu leisten und den Grundsätzen zu entsprechen, auf die in der IAO-Erklärung von 1998 über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit verwiesen wird. Die belarussischen Behörden wurden förmlich von dem Beschluss und von der Ankündigung in Kenntnis gesetzt.