Erwägungsgrund 8 32006R1933
Währenddessen genehmigte der Verwaltungsrat der IAO im März 2006 den Folgebericht des IAO-Ausschusses für Vereinigungsfreiheit, in dem er auf die immer prekärer werdende Situation der Gewerkschaften in Belarus hinwies und die belarussischen Behörden drängte, unverzüglich konkrete Maßnahmen zu ergreifen.